Lagerordnung
- Jede/r Teilnehmer/in hat sich an die Haus- und Zeltplatzordnung zu halten.
- Die Anweisungen der Betreuer/innen sind zu befolgen.
- Die Teilnahme am Gemeinschaftsleben im Zeltlager wird erwartet.
- Das Verlassen des Lagers ist grundsätzlich nur in Begleitung von Betreuungspersonen oder in Gruppen von mindestens 3 Personen erlaubt, sofern in der Einverständniserklärung erlaubt. Unangemeldet darf der Lagerplatz nicht verlassen werden.
- Die festgesetzte Nachtruhe ist zu beachten.
- Erkrankungen und Verletzungen sind sofort einer Betreuerin/einem Betreuer zu melden.
- Offenes Feuer in den Zelten und im Wald ist verboten.
- Rauchen und alkoholische Getränke sind grundsätzlich verboten. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
- Baden/Schwimmen ist nur unter Aufsicht von Betreuungspersonen erlaubt.
- Bei Verstößen gegen die Lagerordnung kann durch die Lagerleitung das Verlassen des Zeltlagers verfügt werden. Die Kosten gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten.
